Welche personenbezogenen Daten dürfen ins Schichtbuch?
- Name, Funktion und Aufgabenzuweisung: nur im für den festgelegten betrieblichen Zweck erforderlichen Umfang und mit dokumentierter Rechtsgrundlage.
- Arbeits- und Leistungsbezug: keine pauschale Leistungsbewertung; Zweckbindung und Zugriffsrechte müssen eine zweckwidrige Überwachung begrenzen.
- Krankheitsstatus: Gesundheitsdatum; nur erfassen, wenn dies arbeitsrechtlich erforderlich und besonders geschützt ist. Diagnosen und medizinische Details gehören nicht ins Schichtbuch.
- Kundendaten: nur zweckgebunden, auf einer tragfähigen Rechtsgrundlage und so sparsam wie möglich erfassen.
