betriebsdesk

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 11.08.2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsunterlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der webbasierten Software „betriebsdesk“ durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.

Bestandteil des Vertrags sind in dieser Reihenfolge: individuelle Angebote oder Zusatzvereinbarungen, diese AGB, die bei Vertragsschluss einbezogenen Angebotsbedingungen, die Leistungsbeschreibung auf der Preisseite sowie, soweit einschlägig, der Auftragsverarbeitungsvertrag. Individuelle Vereinbarungen gehen bei Widersprüchen vor.

§ 2 Anbieter

Anbieter ist:

betriebsdesk – Julian Benz
Heimgasse 16
77797 Ohlsbach
Deutschland

E-Mail: info@betriebsdesk.de

Telefon: 0155 67652857

USt-IdNr.: DE460048103

§ 3 Vertragsschluss

Mit Abschluss der Registrierung, Bestätigung der geschäftlichen E-Mail-Adresse und Freischaltung des Kontos kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag für die angebotene Testphase zustande. Der Auftragsverarbeitungsvertrag wird dabei einbezogen, soweit der Kunde personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten lässt.

Ein kostenpflichtiges Abonnement kommt zustande, wenn der Kunde eine Nutzungskonfiguration verbindlich bestellt und betriebsdesk die Bestellung durch Freischaltung, Auftragsbestätigung oder erfolgreiche Einrichtung der Abrechnung annimmt. Die bloße Registrierung löst keine Zahlungspflicht aus.

Die handelnde Person bestätigt, für den angegebenen Kunden zum Abschluss des Vertrags und – soweit einschlägig – des Auftragsverarbeitungsvertrags berechtigt zu sein.

§ 4 Leistungsumfang und Nutzungsrecht

betriebsdesk ist eine webbasierte Software zur Betriebsorganisation. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Bestellung angezeigten Konfiguration und Leistungsbeschreibung. Dazu können insbesondere Schichtbuch und Schichtübergaben, Aufgaben, Quittierungen, Schichtplanung, Kalender, Team- und Rollenverwaltung, Aufträge, Kunden- und Lagerverwaltung, Auswertungen und Datenexporte gehören.

Für die Vertragslaufzeit erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares und auf die gebuchten Nutzer, Standorte und den eigenen Geschäftsbetrieb beschränktes Recht, die Software bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine Überlassung des Quellcodes ist nicht geschuldet. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet.

§ 5 Sitze, Nutzer und Standorte

Die Grundkonfiguration umfasst, sofern bei Bestellung nichts anderes ausgewiesen wird, einen Hauptaccount, einen Standort und beliebig viele Abteilungen. Kostenpflichtige Sitze werden insbesondere für Schichtleiter und Mitarbeiter verwendet. Zusätzliche Sitze oder Standorte können nach Maßgabe der Preisseite hinzugebucht werden.

Nutzerkonten sind personenbezogen und dürfen nicht gemeinsam verwendet werden. Sitze können innerhalb des Kundenkontos neu zugewiesen werden, soweit die Anzahl der gleichzeitig aktiven Nutzer die gebuchte Menge nicht überschreitet.

§ 6 Testphase

Soweit angeboten, kann betriebsdesk 14 Tage ohne Kreditkarte kostenlos getestet werden. Nach Ablauf entsteht keine automatische Zahlungspflicht. Ohne Buchung kann der Zugang auf Einstellungen, Abrechnung, Export und Hilfe beschränkt werden.

Testdaten werden nicht unbegrenzt allein für eine mögliche spätere Reaktivierung gespeichert. Einzelheiten zu Abruf und Löschung ergeben sich aus §§ 16 und 17 sowie der Datenschutzerklärung.

§ 7 Preise, Rechnung und Zahlung

Es gelten die bei Bestellung angezeigten Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Jahreszahlung gilt, sofern ausgewiesen, der reguläre Jahrespreis von zehn Monatsbeiträgen für zwölf Nutzungsmonate.

Rechnungen und Zahlungen werden über Stripe abgewickelt. Angeboten werden die im Bestellprozess angezeigten Zahlungsmethoden. Entgelte sind mit Rechnungsstellung fällig, sofern auf der Rechnung kein späteres Datum angegeben ist.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte. Rücklastschrift- oder vergleichbare Fremdkosten werden nur berechnet, soweit der Kunde sie zu vertreten hat und sie tatsächlich angefallen sind.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

Monatliche Abonnements laufen jeweils einen Monat, jährliche Abonnements zwölf Monate. Sie verlängern sich um dieselbe Laufzeit, wenn sie nicht vor Ende der laufenden Abrechnungsperiode über das Abrechnungsportal oder in Textform gekündigt werden.

Bis zum Ende der bezahlten Laufzeit bleibt der gebuchte Zugang grundsätzlich erhalten. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht anteilig erstattet, soweit nicht gesetzliche Mängelrechte, eine berechtigte außerordentliche Kündigung oder eine von betriebsdesk zu vertretende Leistungsstörung entgegenstehen.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit der Grund behebbar ist, ist grundsätzlich zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.

§ 9 Änderungen von Sitzen und Standorten

Aufstockungen werden sofort wirksam und für den Rest der laufenden Abrechnungsperiode anteilig berechnet. Reduzierungen werden zum Ende der jeweiligen monatlichen oder jährlichen Abrechnungsperiode wirksam. Bis dahin bleibt der bereits bezahlte Umfang nutzbar.

Wird die Sitzanzahl unter die Zahl aktiver Nutzer reduziert, bestimmt der Kunde, welche Konten deaktiviert werden. Deren bisherige Beiträge bleiben innerhalb der für den Kunden geltenden Aufbewahrungsfristen nachvollziehbar.

§ 10 Einführungsangebote und Rabatte

Das Founder-Angebot für die ersten zehn berechtigten Betriebe umfasst einmalig 40 % Nachlass auf den bei Erstbestellung ausgewiesenen regulären Jahrespreis. Der reguläre Jahrespreis berücksichtigt bereits die auf der Preisseite ausgewiesene Jahreskondition von zwölf Monaten Nutzung zum Preis von zehn Monatsbeiträgen.

Der Founder-Nachlass gilt nur für die anfänglich gebuchte Konfiguration und nur für die erste Jahresrechnung. Später hinzugebuchte Sitze und Standorte sowie Verlängerungen werden zum regulären Preis abgerechnet. Andere Aktionscodes oder individuelle Rabatte sind nicht zusätzlich anwendbar, sofern im Angebot nichts anderes steht.

§ 11 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

  • richtige Vertrags- und Abrechnungsangaben zu machen,
  • Zugangsdaten zu schützen und ausgeschiedene Nutzer zeitnah zu deaktivieren,
  • nur rechtmäßig erhobene Daten und zulässige Inhalte zu verarbeiten,
  • Rollen und Sichtbarkeiten nach dem Erforderlichkeitsprinzip zu vergeben,
  • keine Schadsoftware, automatisierten Angriffe oder Umgehungsversuche einzusetzen,
  • eigene Aufbewahrungs-, Informations- und Mitbestimmungspflichten einzuhalten.

Der Kunde entscheidet als Verantwortlicher, ob und auf welcher Rechtsgrundlage Beschäftigten-, Abwesenheits- oder Gesundheitsdaten verarbeitet werden. Diagnosen und nicht erforderliche medizinische Einzelheiten dürfen nicht in Freitextfelder eingetragen werden.

§ 12 Vertraulichkeit und Rechte an Inhalten

Rechte an den vom Kunden eingestellten Inhalten verbleiben beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde räumt betriebsdesk die für Bereitstellung, Sicherung, Support, Export und vertragsgemäße Verarbeitung erforderlichen Rechte für die Vertragsdauer ein.

Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt; die andere Partei wird, soweit zulässig, vorab informiert.

§ 13 Support

Support erfolgt per E-Mail und über die innerhalb der Anwendung bereitgestellten Wege. Konkrete Reaktions- oder Lösungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie individuell oder durch ausdrückliche Einbeziehung eines Service Level Agreements vereinbart wurden.

§ 14 Verfügbarkeit, Wartung und höhere Gewalt

Ohne gesondertes SLA ist keine bestimmte Mindestverfügbarkeit vereinbart. betriebsdesk führt erforderliche Wartungen möglichst außerhalb üblicher Betriebszeiten durch und kündigt planbare, wesentlich beeinträchtigende Wartungen nach Möglichkeit vorab an.

Für Verzögerungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, auch durch angemessene Sorgfalt nicht vermeidbare Ereignisse haftet keine Partei für die Dauer und im Umfang der Behinderung. Gesetzliche Kündigungsrechte bei länger andauernder Unmöglichkeit bleiben unberührt.

§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Für eigene Verarbeitungen von betriebsdesk gilt die Datenschutzerklärung. Soweit betriebsdesk personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO einschließlich TOM und Unterauftragnehmerliste.

§ 16 Datenportabilität und Anbieterwechsel

Der Kunde kann seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte während der Vertragslaufzeit in den dokumentierten Formaten abrufen und einen Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst oder in eine eigene IKT-Infrastruktur verlangen. Die Informationen zu Datenkategorien, Formaten, technischen Grenzen und internationalem Datenzugang sind Bestandteil des Vertrags.

Der Wechsel kann in Textform eingeleitet werden. Die Kündigungsfrist für den Wechselvollzug beträgt höchstens zwei Monate und verkürzt sich, wenn der Vertrag früher endet. Zum Ende dieser Frist kann der Kunde mitteilen, ob er zu einem benannten anderen Anbieter, in eine eigene IKT-Infrastruktur wechseln oder seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte löschen lassen will. Die verbindliche Übergangsfrist beträgt grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage nach Ablauf der Kündigungsfrist. Der Kunde kann sie einmal um einen von ihm für seine Zwecke als angemessen bestimmten Zeitraum verlängern. Ist eine fristgerechte Übertragung ausnahmsweise technisch nicht möglich, informiert betriebsdesk innerhalb von 14 Arbeitstagen unter Angabe der Gründe und eines alternativen Zeitplans. Die von betriebsdesk bestimmte Verlängerung darf insgesamt sieben Monate nicht überschreiten.

betriebsdesk unterstützt den Wechsel nach Treu und Glauben, wahrt Sicherheit und Geschäftskontinuität und stellt die dokumentierten Exportmethoden und Schnittstellen diskriminierungsfrei bereit. Der Kunde und von ihm bevollmächtigte Dritte erhalten die für die Exit-Strategie erforderlichen Informationen; bekannte Risiken für die Kontinuität werden im konkreten Wechselprozess mitgeteilt. Der Vertrag gilt mit erfolgreichem Abschluss des Wechsels als beendet; verlangt der Kunde statt eines Wechsels nur die Löschung, endet er mit Ablauf der Kündigungsfrist. betriebsdesk bestätigt dem Kunden die Beendigung.

Bis einschließlich 11. Januar 2027 werden allenfalls nachgewiesene, unmittelbar wechselbedingte Kosten berechnet; ab 12. Januar 2027 werden keine Wechselentgelte erhoben. In Standardtarifen gibt es keine gesonderte Vorfälligkeitsentschädigung. Bereits für eine feste Laufzeit gezahlte Standardentgelte werden bei einem vorzeitigen Wechsel nicht anteilig erstattet, soweit kein zwingender Erstattungsanspruch besteht.

§ 17 Vertragsende, Datenabruf und Löschung

Nach Abschluss des Wechsel- oder Übergangszeitraums bleiben exportierbare Daten für mindestens 30 Kalendertage abrufbar. Anschließend löscht betriebsdesk die unmittelbar vom Kunden erzeugten oder auf ihn bezogenen exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, sofern der Kunde keinen späteren Löschzeitpunkt vereinbart hat und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

Personenbezogene Auftragsdaten werden nach Wahl des Kunden zurückgegeben oder gelöscht. Gesetzlich aufzubewahrende Daten werden gesperrt, ausschließlich für den gesetzlichen Zweck verarbeitet und nach Ablauf der Frist gelöscht. Einzelheiten zu Sicherungskopien stehen im AVV und in den TOM.

§ 18 Sperrung

betriebsdesk darf den Zugang vorübergehend und im erforderlichen Umfang sperren, wenn trotz Mahnung erhebliche Zahlungen offen sind, eine wesentliche Vertragsverletzung, konkrete Missbrauchs- oder Sicherheitsgefahr oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Außer bei Gefahr im Verzug, zwingenden gesetzlichen Gründen oder unzumutbarer Fortsetzung wird die Sperrung vorab angekündigt und eine angemessene Abhilfefrist gesetzt. Datenexport und gesetzlich erforderlicher Datenabruf bleiben soweit sicher vertretbar möglich. Zahlungspflichten entfallen für Zeiträume, in denen eine Sperrung von betriebsdesk unberechtigt verursacht wurde.

§ 19 Änderungen der Software und Leistung

betriebsdesk darf Funktionen ändern, wenn dies wegen technischer Weiterentwicklung, IT-Sicherheit, Rechtsänderungen, Interoperabilität, Missbrauchsabwehr oder zur Anpassung an nachweisbare Nutzerbedürfnisse erforderlich ist und der vereinbarte Kernnutzen nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Wesentliche nachteilige Änderungen werden mindestens 30 Tage vorher in Textform angekündigt. Beeinträchtigt eine Änderung den vertraglichen Kernnutzen erheblich, wird sie nur mit Zustimmung des Kunden wirksam oder der Kunde erhält ein Sonderkündigungsrecht zum Änderungszeitpunkt.

§ 20 Preisänderungen

Preise laufender Festlaufzeiten bleiben unverändert. Für eine folgende Verlängerungsperiode kann betriebsdesk eine angemessene Preisanpassung anbieten, wenn sich für die Leistung maßgebliche Hosting-, Infrastruktur-, Lizenz-, Personal- oder Sicherheitskosten, gesetzliche Abgaben oder regulatorische Anforderungen nach Vertragsschluss verändert haben. Kostensenkungen werden bei derselben Berechnung berücksichtigt.

Anlass, Umfang und neuer Preis werden mindestens 30 Tage vor Beginn der nächsten Vertragsperiode in Textform mitgeteilt. Eine Erhöhung wird nicht allein durch Schweigen des Kunden Vertragsbestandteil. Stimmt der Kunde nicht zu, endet der Vertrag mit Ablauf der laufenden Periode, sofern betriebsdesk nicht ausdrücklich die Fortsetzung zum bisherigen Preis bestätigt.

§ 21 Mängel

Der Kunde meldet reproduzierbare Mängel mit einer möglichst genauen Beschreibung unverzüglich. betriebsdesk erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt; eine unerhebliche Abweichung begründet keine Minderung. Ansprüche wegen vom Kunden verursachter Fehlkonfiguration oder Nutzung außerhalb der dokumentierten Voraussetzungen bestehen nicht.

§ 22 Haftung

betriebsdesk haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus einer übernommenen Garantie sowie soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Bei Datenverlust ist ein Mitverschulden des Kunden nur insoweit zu berücksichtigen, wie ihm ein vollständiger und zumutbarer Export oder eine eigene Sicherung tatsächlich möglich war und er einen erkennbaren Sicherungshinweis nicht beachtet hat.

§ 23 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von betriebsdesk.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit keine strengere gesetzliche Form gilt. Individuelle Abreden bleiben von dieser Klausel unberührt.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.